Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.01.2024
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 6 UKl 1/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi- Dutschke- Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Loh, Luig & Matzkat
Straße und Hausnummer: Königstraße 28
PLZ und Ort: 23552 Lübeck
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Otto GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch ihre Komplementärin, die Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Alexander Birken, Dr. Markus Ackermann, Sergio Bucher, Sebastian Klauke, Petra Scharner-Wolff, Kay Schiebur
Straße und Hausnummer: Werner- Otto- Straße 1-7
PLZ und Ort: 22179 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte ZENK
Straße und Hausnummer: Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1
PLZ und Ort: 20354 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klägerin, eine qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG, trägt vor: Die Beklagte biete auf ihrer Webseite zwei Vorteilsprogramme an, darunter auch ein kostenpflichtiges (UP Plus). Dieses könne durch Anklicken eines Buttons in Anspruch genommen werden. Das Programm ende automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedürfe. Auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung werde nicht hingewiesen. Die Klägerin möchte erreichen, dass die Beklagte verpflichtet wird, auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton einzurichten, mit dessen Hilfe eine außerordentliche Kündigung des kostenpflichtigen Vorteilsprogramms erklärt werden kann. Die Klägerin stützt sich auf § 2 UKlaG i.V.m. § 312 k BGB.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 21.11.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 15.01.2024