Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.02.2024
Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 6 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Hessen e.V.
gesetzlicher Vertreter: Philipp Wendt, geschäftsführender Vorstand
Straße und Hausnummer: Große Friedberger Straße 13-17
PLZ und Ort: 60313 Frankfurt
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme – K N K Rechtsanwälte Fachanwälte, Bokhari, Müller und Simon, Partnerschaftsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: Martin Lange, Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Bahndamm 9
PLZ und Ort: 23617 Stockelsdorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kreische.Legal
Straße und Hausnummer: Oberstraße 20
PLZ und Ort: 20144 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte ist ein deutschlandweit führender Full-Service-Dienstleister im Bereich des Abonnementsmanagements. Die PVZ verwaltet im Auftrag von Direktmarketingunternehmen Abonnements hinsichtlich Rechnungsstellung und Belieferung. Der Kläger musste feststellen, dass die Beklagte auf ihrer Internetseite https://www.pvz.digital/ Dienstleistungen rund um die Verwaltung von Zeitschriften-Abonnements anbietet, ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben des § 312k BGB einzuhalten.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 23.01.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 31.07.2024
Datum der Beendigung: 13.06.2024
Art der Beendigung: Klagerücknahme