Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.02.2024
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 23 MK 6/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte notare
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ASOS.com Limited
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Mathew James Dunn und Anna Kristina Suchopar
Straße und Hausnummer: Greater London House, Hampstead Road
PLZ und Ort: NW1 7FB London
Land: Vereinigtes Königreich
anwaltlich vertreten durch: Osborne Clarke
Straße und Hausnummer: Innere Kanalstraße 15
PLZ und Ort: 50823 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Gegenüber Verbrauchern auf der Internetseite https://www.asos.com/de/ den Abschluss von entgeltlichen Verträgen über Dauerschuldverhältnisse betreffend ein Vorteilsprogramm für Bestellungen von Modeartikeln anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne sicherzustellen bzw. sicherstellen zu lassen, dass die Verbraucher eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf dieser Internetseite abschließbaren Verträge über eine ständig verfügbare sowie unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche auf der Internetseite https://www.asos.com/de/ abgeben können.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 7.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 13.2.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 27.08.2024
Datum der Beendigung: 26.06.2024
Art der Beendigung: Urteil
Entscheidungstext: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern auf der Internetseite https://www.asos.com/de/ den Abschluss von entgeltlichen Verträgen über Dauerschuldverhältnisse betreffend ein Vorteilsprogramm für Bestellungen von Modeartikeln anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne sicherzustellen bzw. sicherstellen zu lassen, dass die Verbraucher eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf dieser Internetseite abschließbaren Vertrages über eine ständig verfügbare sowie unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche auf der Internetseite https://www.asos.com/de/ abgeben können.