Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 26.02.2024
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen: 20 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Michael Knobloch
Straße und Hausnummer: Kirchenallee 22
PLZ und Ort: 20099 Hamburg
Land: Deutschland
Kläger: Bund der Versicherten e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Stephen Rehmke und Bianca Boss
Straße und Hausnummer: Gasstraße 18 - Haus 4
PLZ und Ort: 22761 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte PartmbB
Straße und Hausnummer: Goetheallee 6
PLZ und Ort: 22765 Hamburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Axa Lebensversicherung AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Dr. Thilo Schumacher, Dr. Karsten Dietrich, Beate Heinisch, Kai Kuklinski und Dr. Marc Daniel Zimmermann
Straße und Hausnummer: Colonia-Allee 10-20
PLZ und Ort: 51067 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15
PLZ und Ort: 50668 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
1. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten, zu unterlassen, die nachfolgend aufgeführten und hervorgehobenen oder inhaltsgleichen Bestimmungen bei einer Belehrung über das Widerrufsrecht nach §§ 8, 152 VVG im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden oder wurden, zu verwenden oder sich auf diese zu berufen, wie dies in Anlage K 2 geschehen ist:
i. „Einen etwaigen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus, soweit ein solcher bis zum Zugang Ihrer Widerrufserklärung entstanden sein sollte.“
ii. „Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen […] und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind.“
2. Die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten, zu unterlassen, bei Lebensversicherungsverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, in der Widerrufsbelehrung zu diesen Verträgen in den Hinweisen zu den Widerrufsfolgen hinsichtlich des Teils der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt und den die Beklagte im Fall des Widerrufs behalten darf, einen Betrag in Euro auf Basis der Formel zu berechnen „Tagessatz = 1/30 monatlicher Beitrag“, wie geschehen im vorliegenden Fall mit Frau [...] Anlage K 3, und sich bei Lebensversicherungen, die mit Verbrauchern geschlossen werden oder wurden, auf einen derartigen berechneten Betrag in Euro zu berufen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 29.01.2024