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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.03.2024

Gericht: Oberlandesgericht Dresden

Aktenzeichen: 14 UKl 1/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Burchert & Partner

Straße und Hausnummer: Otto-Suhr-Allee 29

PLZ und Ort: 10585 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: the nu company GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Christian Fenner und Mathias Tholey

Straße und Hausnummer: Naumburger Straße 25

PLZ und Ort: 04229 Leipzig

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Spirit Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Neumarkt 16-18

PLZ und Ort: 04109 Leipzig

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Werbung der Beklagten für das Produkt "nu+cao ALMOND SEA SALT" mit der Angabe "65 % less sugar";
Werbung der Beklagten für das Produkt "nu+seed CARROT CAKE" mit der Angabe "less sugar"

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 21.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 23.01.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 30.12.2024

Datum der Beendigung: 18.03.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten zu unterlassen,

1. für das Produkt "nu+cao ALMOND SEA SALT" mit der Angabe "65 % less sugar" zu werben, sofern dies geschieht wie in Anlage K 1 wiedergegeben,

2. für das Produkt "nu+seed CARROT CAKE" mit der Angabe "less sugar" zu werben, sofern dies geschieht wie in Anlage K 3 wiedergegeben,

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klage zu zahlen.

III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.