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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.04.2024

Gericht: Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen: I-4 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstr. 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Brandi Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1

PLZ und Ort: 33602 Bielefeld

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Aesthetify GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Heüveldop und Dominik Bettray

Straße und Hausnummer: Fraunhoferstraße 10

PLZ und Ort: 45657 Recklinghausen

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Schmidt, von der Osten & Huber

Straße und Hausnummer: Rüttenscheider Straße 26

PLZ und Ort: 45128 Essen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen außerhalb der Fachkreise (dies sind: Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Menschen oder Tieren dienen, oder sonstigen Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden) für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe im Internet durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff (Vorher-Nachher-Darstellungen) zu werben und/oder werben zu lassen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 26.02.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.03.2024