Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 16.04.2024
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: I-4 UKl 2/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstr. 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Brandi Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1
PLZ und Ort: 33602 Bielefeld
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Aesthetify GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Henrik Heüveldop und Dominik Bettray
Straße und Hausnummer: Fraunhoferstraße 10
PLZ und Ort: 45657 Recklinghausen
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Schmidt, von der Osten & Huber
Straße und Hausnummer: Rüttenscheider Straße 26
PLZ und Ort: 45128 Essen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen außerhalb der Fachkreise (dies sind: Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Menschen oder Tieren dienen, oder sonstigen Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden) für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe im Internet durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff (Vorher-Nachher-Darstellungen) zu werben und/oder werben zu lassen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 26.02.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.03.2024