Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 18.04.2024
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 12 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: PILZ WESSER & PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB
Straße und Hausnummer: Uhlandstraße 156
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Janitos Versicherung AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Timo Hertweck (Vorstandsvorsitzender), Nina Duft, Emanuel Issagholian Hadani
Straße und Hausnummer: Im Breitspiel 2-4
PLZ und Ort: 69126 Heidelberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15
PLZ und Ort: 50668 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verwendung der folgenden Klausel in den Versicherungsbedingungen zur „Janitos
Multi-Rente für Erwachsene“:
Nr. 7 Prämienanpassungsklausel
„Mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders können wir die Prämien für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Der unabhängige Treuhänder wird einer Prämienerhöhung nur zustimmen, wenn die Prämienerhöhung bei einer nicht nur vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs erforderlich ist, damit wir auf Dauer unsere Leistungsverpflichtungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen gewährleisten können. Eine solche Prämienerhöhung wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung unter Kenntlichmachung des Unterschiedes zwischen alter und neuer Prämie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht belehren. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Prämienerhöhung wirksam werden würde. Vermindert sich die neue Tarifprämie bei gleicher oder besserer Leistung, verpflichten wir uns, die Prämie vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an auf die Höhe der neuen Tarifprämie zu senken."
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 28.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 23.03.2024