Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 29.04.2024
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 U 207/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Hessen e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Große Friedberger Straße 13-17
PLZ und Ort: 60313 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Sabrina Ripke
Straße und Hausnummer: An der Modau 9
PLZ und Ort: 64372 Ober-Ramstadt
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Christin Müller
Straße und Hausnummer: Friedrichshafner Straße 206
PLZ und Ort: 04357 Leipzig
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verbot von Impressumsangaben, wonach die Beklagte dem Königreich Deutschland angehört und dessen Aufsicht untersteht.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.02.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 06.02.2025
Datum der Beendigung: 13.11.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland über den über die Internetadresse https://www.ebenschoen.de/ erreichbaren Dienstes
a. ihre Leistungen anzubieten und dabei im Impressum folgende Angaben zu verwenden und/oder verwenden zu lassen:
- Ebenschön - Ein Betrieb im KRD;
- Hauptsitz Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, Königreich Deutschland;
- Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland;
- BR-ID: 643-E-6867-596,
wenn dies geschieht, wie in den das Impressum der Beklagten zeigenden und als Anlage K 1 eingereichten Screenshots,
und/oder
b. ihre Leistungen anzubieten und dabei den nachfolgenden Hinweis zu verwenden und/oder verwenden zu lassen:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluss, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben, Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten."
wie geschehen im als Anlage K 1 eingereichten Impressum und im als Anlage K 2 eingereichten Footer der Internetpräsenz www.ebenschoen.de.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Aufwendungsersatz in Höhe von € 299,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.12.2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.