Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 08.05.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 2/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: FOOD Europe GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Herr Stefan Konrad
Straße und Hausnummer: Breslauer Straße 1
PLZ und Ort: 82194 Gröbenzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Tarabochia
Straße und Hausnummer: Bavariaring 44
PLZ und Ort: 80336 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte würde Verträge über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen in Form sog. "Finanzsanierungsverträge" abschließen und in diesem Zusammenhang unzulässige Klauseln in ihrem Vertragsformular bzw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.01.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.05.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 19.02.2025
Datum der Beendigung: 19.12.2024
Art der Beendigung: Teil-Versäumnisurteil und Endurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Teil-Versäumnisurteil und Endurteil
I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die „Beschaffung eines Finanzsanierungsvertrages" zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1. Nach Auswahl und Zusage einer dieser Firmen erhält der Auftraggeber eine Rechnung für die Beschaffungsgebühr über:...
2. Die Beschaffungsgebühr in Höhe von ... ist fällig bei Zusage und Vorliegen des genehmigten Finanzsanierungsvertrages.
3. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
4. Der Vermittlungsvertrag zwischen der Fin Express GmbH und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Fin Express GmbH verbucht ist.
5. (Soweit auf die Klausel „Die Fin Express GmbH kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann." verwiesen wird): In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande.
6. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
7. Zur Sicherung der Ansprüche aus dem gegenständlichen Vermittlungsvertrag tritt der Kunde hiermit den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohns an die Fin Express GmbH ab.
8. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Fin Express GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
9. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der Fin Express GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fin Express GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten von 30.- EUR pro Mahnung zu verrechnen ...
11. Der Kunde hat der Fin Express GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
12. Die Fin Express GmbH hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt und die Fin Express GmbH aufgefordert hatte, vor Ablauf des Rücktrittsrechts zu beginnen.
13. Der Aufwendungsersatzanspruch wird pauschalisiert auf 30 % des Betrages des Vermittlungshonorars.
14. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Fin Express GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen.
15. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: ... der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet...
16. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: ... der Kunde unrichtige Angaben macht.
17. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.fin-express.de wie der Fin Express GmbH durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
18. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.
19. Auch das Abändern der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
20. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.
21. Der hiermit erteilte Auftrag ist seitens der Fin Express GmbH mit der Ausfertigung und Übergabe des genehmigten Finanzsanierungsvertrages an mich erfüllt.
22. Ich erkläre, die AGBs, das Aufklärungsschreiben und die Datenschutzrichtlinien der Fin Express GmbH gelesen, akzeptiert und vom Widerrufsrecht Kenntnis genommen zu haben.
II. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziff. I ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft jeweils an ihrem Geschäftsführer zu vollstrecken ist.
III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. hieraus seit dem 03.05.2024 zu bezahlen.
IV. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
VII. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.