Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.05.2024
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 1 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstand, die Herren Dr. Andreas Jahn, Ralph Eisenhauer, Michael Meiers, Roland Oppermann, Markus Reinhard und Dr. Thorsten Wittmann
Straße und Hausnummer: Löwentorstraße 65
PLZ und Ort: 70376 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Danckelmann und Kerst Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Lise-Meitner-Straße 4
PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit SV Index Garant-Versicherungsverträgen zu berufen:
(Soweit auf die Regelung „Kündigung und Auszahlung eines Rückkaufswertes ... Von dem so ermittelten Wert erfolgt ein Abzug, den wir als angemessen ansehen. Dieser wird in Prozent des Deckungskapitals ermittelt. Er beträgt 0,025 % für jeden Monat vom Kündigungstermin bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, höchstens jedoch 5 %. " verwiesen wird:)
Sofern Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe gerechtfertigt ist, entfällt der Abzug bzw. wird entsprechend herabgesetzt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 17.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.05.2024