Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 17.05.2024
Gericht: Landgericht Konstanz
Aktenzeichen: 7 O 8/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Primus GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schantl
Straße und Hausnummer: Max-Stromeyer-Str. 116
PLZ und Ort: 78467 Konstanz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf eines „Münzsatzes“, der aus 10 einzelnen Goldblättern in je einem Acryleinschluss besteht, mit der Behauptung zu werben, bei den „Münzen“ handele es sich um „Neuprägungen der offiziellen D-Mark“, wie geschehen gemäß Werbung nach Anlage K 2.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 10.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.05.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 26.07.2024
Datum der Beendigung: 23.07.2024
Art der Beendigung: Übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien