Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.05.2024
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-17 O 13/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner
Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11
PLZ und Ort: 65549 Limburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: POCO Einrichtungsmärkte GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Georg Düssel und Thomas Stolletz
Straße und Hausnummer: Industriestraße 39
PLZ und Ort: 59192 Bergkamen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll den Pflichten aus § 17 ElektroG zuwider am 27.10.2023 einen Verbraucher beim Abschluss eines Online-Kaufvertrages für ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der Kategorien Nr. 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG nicht über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, informiert zu haben und den Endverbraucher nicht nach seiner Absicht befragt zu haben, bei der Auslieferung eines solchen neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 20.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 18.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 30.12.2024
Datum der Beendigung: 29.05.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei dem Vertrieb von neuen Elektro- und Elektronikgeräten unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln den Endverbraucher nicht beim jeweiligen Abschluss eines Kaufvertrages über die Webseite https://www.poco.de/ von neuen Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 2 Abs. 1 ElektroG i.V.m. Nrn. 1 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zu informieren und/oder den Endverbraucher nicht nach seiner Absicht zu befragen, bei der Auslieferung eines solchen neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben, wenn dies geschieht wie am 27.10.2023 hinsichtlich der auf der Webseite unter https://www.poco.de/ zum Kauf angebotenen Elektrogeräte "Respekta Einbaugefrierschrank GS88-10" und "Globo Stehleuchte RIHA 56133-6S",
2. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 280,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.