Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.05.2024
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-17 O 13/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner
Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11
PLZ und Ort: 65549 Limburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: POCO Einrichtungsmärkte GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Georg Düssel und Thomas Stolletz
Straße und Hausnummer: Industriestraße 39
PLZ und Ort: 59192 Bergkamen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll den Pflichten aus § 17 ElektroG zuwider am 27.10.2023 einen Verbraucher beim Abschluss eines Online-Kaufvertrages für ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der Kategorien Nr. 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG nicht über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, informiert zu haben und den Endverbraucher nicht nach seiner Absicht befragt zu haben, bei der Auslieferung eines solchen neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 20.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 18.04.2024