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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.05.2024

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-17 O 13/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner

Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11

PLZ und Ort: 65549 Limburg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: POCO Einrichtungsmärkte GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Georg Düssel und Thomas Stolletz

Straße und Hausnummer: Industriestraße 39

PLZ und Ort: 59192 Bergkamen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll den Pflichten aus § 17 ElektroG zuwider am 27.10.2023 einen Verbraucher beim Abschluss eines Online-Kaufvertrages für ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der Kategorien Nr. 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG nicht über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, informiert zu haben und den Endverbraucher nicht nach seiner Absicht befragt zu haben, bei der Auslieferung eines solchen neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 20.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 18.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 30.12.2024

Datum der Beendigung: 29.05.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei dem Vertrieb von neuen Elektro- und Elektronikgeräten unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln den Endverbraucher nicht beim jeweiligen Abschluss eines Kaufvertrages über die Webseite https://www.poco.de/ von neuen Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 2 Abs. 1 ElektroG i.V.m. Nrn. 1 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zu informieren und/oder den Endverbraucher nicht nach seiner Absicht zu befragen, bei der Auslieferung eines solchen neuen Gerätes ein Altgerät zurückzugeben, wenn dies geschieht wie am 27.10.2023 hinsichtlich der auf der Webseite unter https://www.poco.de/ zum Kauf angebotenen Elektrogeräte "Respekta Einbaugefrierschrank GS88-10" und "Globo Stehleuchte RIHA 56133-6S",

2. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 280,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.