Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.06.2024
Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen: 3 O 4/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner
Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11
PLZ und Ort: 65549 Limburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Erster Beklagter: Stoll GmbH
Straße und Hausnummer: Porschestr. 1
PLZ und Ort: 79761 Waldshut-Tiengen
Land: Deutschland
Zweiter Beklagter: Autohaus Stoll GmbH
Straße und Hausnummer: Wiesentalstr. 30/31
PLZ und Ort: 79540 Lörrach
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen) der Modelle Audi RS3, 250 kW/340 PS und/oder Skoda Octavia, 180 kW/245 PS und/oder Skoda Fabia, 48 kW/65 PS, ohne deren Werte des Kraftstoffverbrauchs und deren Werte der CO2-Emissionen anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten zu 1.) und 2.) unter www.autohaus-stoll.de am 27.10.2023
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 24.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 24.05.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 1 und 23.05.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 2
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 09.09.2024
Datum der Beendigung: 16.07.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Anerkenntnisurteil, Landgericht Waldshut-Tiengen vom 16.07.2024 (PDF, 470KB, Datei ist barrierefrei)