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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 14.06.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 7/24 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Straße und Hausnummer: Mozartstraße 9

PLZ und Ort: 80336 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen

Straße und Hausnummer: Ostendstraße 196

PLZ und Ort: 90482 Nürnberg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

Straße und Hausnummer: Georg-Brauchle-Ring 50

PLZ und Ort: 80992 München

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte habe im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber einer Verbraucherin, die ihren Telekommunikationsvertrag bei der Beklagten wegen Umzugs an einen neuen Wohnort, an dem bereits Telekommunikationsdienstleistungen durch einen anderen Anbieter erbracht werden, habe vorzeitig kündigen wollen, in Kenntnis des neuen Wohnortes mitgeteilt, dass der Vertrag nicht vorzeitig endet, weil die vertragliche Telekommunikationsleistung der Beklagten weiterhin erbracht werden kann.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 25.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 06.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 29.01.2025

Datum der Beendigung: 27.11.2024

Art der Beendigung: Endurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.