Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.06.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 7/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Straße und Hausnummer: Mozartstraße 9
PLZ und Ort: 80336 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen
Straße und Hausnummer: Ostendstraße 196
PLZ und Ort: 90482 Nürnberg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Straße und Hausnummer: Georg-Brauchle-Ring 50
PLZ und Ort: 80992 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte habe im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber einer Verbraucherin, die ihren Telekommunikationsvertrag bei der Beklagten wegen Umzugs an einen neuen Wohnort, an dem bereits Telekommunikationsdienstleistungen durch einen anderen Anbieter erbracht werden, habe vorzeitig kündigen wollen, in Kenntnis des neuen Wohnortes mitgeteilt, dass der Vertrag nicht vorzeitig endet, weil die vertragliche Telekommunikationsleistung der Beklagten weiterhin erbracht werden kann.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.06.2024