Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 18.06.2024
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 U 206/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Eugen-Richter-Straße 45
PLZ und Ort: 99085 Erfurt
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Gerd Lenuzza
Straße und Hausnummer: Blumenstraße 70
PLZ und Ort: 99092 Erfurt
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: DB Fernverkehr AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnr.: Europa-Allee 78-84
PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: WilmerHale LLP
Straße und Hausnummer: Ulmenstraße 37-39
PLZ und Ort: 60325 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Unwirksame AGB in BahnCard-Verträgen:
a) „Unverbindlich testen: bis 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.“
b) „Die Probe Bahncard 25 bzw. Probe BahnCard 50 wird am Ende ihrer Gültigkeit automatisch in ein reguläres BahnCard 25-Abonnement bzw. BahnCard 50-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.“
c) „Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 08.01.2024