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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.06.2024

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen: 6 U 206/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer

Straße und Hausnummer: Eugen-Richter-Straße 45

PLZ und Ort: 99085 Erfurt

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Gerd Lenuzza

Straße und Hausnummer: Blumenstraße 70

PLZ und Ort: 99092 Erfurt

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: DB Fernverkehr AG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnr.: Europa-Allee 78-84

PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: WilmerHale LLP

Straße und Hausnummer: Ulmenstraße 37-39

PLZ und Ort: 60325 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Unwirksame AGB in BahnCard-Verträgen:

a) „Unverbindlich testen: bis 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.“
b) „Die Probe Bahncard 25 bzw. Probe BahnCard 50 wird am Ende ihrer Gültigkeit automatisch in ein reguläres BahnCard 25-Abonnement bzw. BahnCard 50-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.“
c) „Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.“

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 18.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 08.01.2024