Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.06.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 8/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: EWB Ofenersatzteile UG
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Herr Jens Bräuer
Straße und Hausnummer: Weiherstraße 2
PLZ und Ort: 92342 Freystadt
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klage richtet sich gegen das Verwenden der nachfolgenden oder einer inhaltsgleichen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile im Fernabsatz:
1. Ebenso sind Rücksendungen nicht versandkostenfrei.
2. ... haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau ... beruhen.
3. (Sofern § 7 Abs. 3 c) Satz 1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht existiert:) Liegen die Voraussetzungen von § 7 Absatz 3c) Satz 1 nicht vor, haftet ... nicht für Kosten, die der Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
4. (Sofern § 9 Abs. 1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten ist und Ziff. 9 Abs. 1 den Gerichtsstand regelt:) Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit ... nach § 9 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 06.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.06.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 29.07.2024
Datum der Beendigung: 27.06.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an dem Geschäftsführer, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB zu unterlassen, die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
a.) Ebenso sind Rücksendungen nicht versandkostenfrei.
b.) EWB haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau ... beruhen.
c.) Liegen die Voraussetzungen von § 7 Absatz 3 c) Satz 1 nicht vor, haftet EWB nicht für Kosten, die der Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen
(Selbstvornahme), sofern § 7 Absatz 3 c) Satz 1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht existiert.
d.) Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit EWB nach § 9 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann, sofern § 9 Abs. 1 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten ist und Ziffer 9 Absatz 1 den Gerichtsstand regelt.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 243,51 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. hieraus seit 07.06.2024 zu bezahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.