Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 01.07.2024
Gericht: Landgericht Itzehoe
Aktenzeichen: 5 O 14/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Schleswig-Holstein Netz AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Malgorzata Cybulska, Dr. Benjamin Merkt, Stefan Strobl
Straße und Hausnummer: Schleswag-HeinGas-Platz 1
PLZ und Ort: 25451 Quickborn
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte PartmbB
Straße und Hausnummer: Chilehaus, Eingang C, Burchardstraße 13
PLZ und Ort: 20095 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte sei grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des § 3 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) u.a. im Bereich der Gemeinde Hohn im Landkreis Rendsburg-Eckernförde. Ein Kunde habe im Juli 2023 einen Antrag auf Einrichtung einer Kaskadenschaltung gestellt. Drei Monate später sei diese immer noch nicht eingerichtet gewesen. Gemäß § 3 Abs. 3a S. 1 MsbG sei der grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, einer von einem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer verlangten Änderung oder Ergänzung einer Messeinrichtung im Niederspannungsnetz spätestens innerhalb eines Monats nach Auftragseingang durch Vornahme aller erforderlichen Arbeiten nachzukommen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 05.02.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.02.2024