Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 28.06.2024
Gericht: Landgericht Leipzig
Aktenzeichen: 05 O 1092/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner Rechtsanwälte PartGmbB
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: RISK007 GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Herr Markus Haybach
Straße und Hausnummer: Eisenbahnstraße 9
PLZ und Ort: 04315 Leipzig
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow
Straße und Hausnummer: Großer Burstah 42
PLZ und Ort: 20457 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf der Internetseite https://risk007.de/ oder Unterseiten dieser Seite
1. als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“, „unabhängiger Finanzmakler“, „unabhängiger Ansprechpartner für Versicherungen“ oder „unabhängig“ zu bezeichnen oder mit „unabhängiger Beratung“ zu werben,
und/oder
2. zu behaupten, für die spezifische Produkt- oder Tarifberatung sowie Vermittlung und Abschluss der Versicherung empfehle die Verbraucherzentrale Chemnitz meist an einen unabhängigen Versicherungsmakler in Chemnitz wie Risk007 weiter, wie in der Anlage K 4 dargestellt,
und/oder
3. als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO damit zu werben, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und dies als einen großen Mehrwert und doppeltes Netz darzustellen, wie in der Anlage K 5 dargestellt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 14.05.2024