Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 02.07.2024
Gericht: Landgericht Flensburg
Aktenzeichen: 8 O 91/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ORION Versand GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: ORION Versand GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Maike Rotermund
Straße und Hausnummer: Schäferweg 14
PLZ und Ort: 24941 Flensburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: CausaConcilio Rechtsanwälte.Notare
Straße und Hausnummer: Marie-Curie-Ring 1
PLZ und Ort: 24941 Flensburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen § 3a UWG i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG durch den Verkauf der Adventskalender Orion Premium Adventskalender 2023 „Feel the Magic Shiver“ und Orion Original Adventskalender 2023 „Ho Ho Ho“, die „Liebeskugeln“ zur Einführung in die Vagina und Vibratoren enthielten.
Der Kläger macht geltend, bei den Liebeskugeln könne die Silikonschicht freigelegt und der Kontakt mit dem darunter befindlichen Metall allergische oder toxische Reaktionen auslösen. Bei dem Vibrator mit Fernbedienung handele es sich technisch um eine Funkanlage i.S.d. FuAG. Es fehlte die Serien- oder Chargennummer bzw. eine Artikelidentifizierung auf beiden Bestandteilen (Vibrator und Fernbedienung) des Produktes.
Anträge
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Adventskalender anzubieten bzw. anbieten zu lassen,
a) die Liebeskugeln ohne Beschreibung des unter der Silikonschicht vorhandenen innenliegenden Materials enthalten,
und/oder
b) die Vibratoren mit Funkfernbedienung ohne Beschreibung des innenliegenden, unter der Silikonschicht befindlichen Materials und ohne Angabe der Serien- oder Chargennummer bzw. Angaben, die eine Artikelidentifizierung des Produktes ermöglichen, enthalten.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.05.2024