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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.07.2024

Gericht: Landgericht Flensburg

Aktenzeichen: 8 O 91/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB

Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10

PLZ und Ort: 10623 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ORION Versand GmbH & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: ORION Versand GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Maike Rotermund

Straße und Hausnummer: Schäferweg 14

PLZ und Ort: 24941 Flensburg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: CausaConcilio Rechtsanwälte.Notare

Straße und Hausnummer: Marie-Curie-Ring 1

PLZ und Ort: 24941 Flensburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen § 3a UWG i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG durch den Verkauf der Adventskalender Orion Premium Adventskalender 2023 „Feel the Magic Shiver“ und Orion Original Adventskalender 2023 „Ho Ho Ho“, die „Liebeskugeln“ zur Einführung in die Vagina und Vibratoren enthielten.

Der Kläger macht geltend, bei den Liebeskugeln könne die Silikonschicht freigelegt und der Kontakt mit dem darunter befindlichen Metall allergische oder toxische Reaktionen auslösen. Bei dem Vibrator mit Fernbedienung handele es sich technisch um eine Funkanlage i.S.d. FuAG. Es fehlte die Serien- oder Chargennummer bzw. eine Artikelidentifizierung auf beiden Bestandteilen (Vibrator und Fernbedienung) des Produktes.

Anträge

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Adventskalender anzubieten bzw. anbieten zu lassen,
a) die Liebeskugeln ohne Beschreibung des unter der Silikonschicht vorhandenen innenliegenden Materials enthalten,
und/oder
b) die Vibratoren mit Funkfernbedienung ohne Beschreibung des innenliegenden, unter der Silikonschicht befindlichen Materials und ohne Angabe der Serien- oder Chargennummer bzw. Angaben, die eine Artikelidentifizierung des Produktes ermöglichen, enthalten.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.05.2024