Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 02.07.2024
Gericht: Landgericht Berlin II
Aktenzeichen: 52 O 86/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer David Weiblein, Nicolai Werner und Oliver Zernahle
Straße und Hausnummer: Gaußstraße 11
PLZ und Ort: 10589 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger begehrt Unterlassung, im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Zusammenhang mit Fernwärmelieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen auf der Internetseite https://www.btb-berlin.de den Abschluss von Fernwärmeverträgen zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne die dazugehörigen Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und/oder Preiskomponenten sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Der Anspruch wird gestützt auf §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 1a Abs. 1 AVBFernwärmeV.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.02.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 25.04.2024