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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.07.2024

Gericht: Landgericht Berlin II

Aktenzeichen: 52 O 86/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer David Weiblein, Nicolai Werner und Oliver Zernahle

Straße und Hausnummer: Gaußstraße 11

PLZ und Ort: 10589 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger begehrt Unterlassung, im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Zusammenhang mit Fernwärmelieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen auf der Internetseite https://www.btb-berlin.de den Abschluss von Fernwärmeverträgen zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne die dazugehörigen Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und/oder Preiskomponenten sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Der Anspruch wird gestützt auf §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 1a Abs. 1 AVBFernwärmeV.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.02.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.04.2024