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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.07.2024

Gericht: Landgericht Berlin II

Aktenzeichen: 52 O 86/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer David Weiblein, Nicolai Werner und Oliver Zernahle

Straße und Hausnummer: Gaußstraße 11

PLZ und Ort: 10589 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger begehrt Unterlassung, im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Zusammenhang mit Fernwärmelieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen auf der Internetseite https://www.btb-berlin.de den Abschluss von Fernwärmeverträgen zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne die dazugehörigen Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und/oder Preiskomponenten sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Der Anspruch wird gestützt auf §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 1a Abs. 1 AVBFernwärmeV.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.02.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 07.01.2025

Datum der Beendigung: 25.09.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Zusammenhang mit Fernwärmelieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen auf der Internetseite https://www.btb-berlin.de den Abschluss von Fernwärmeverträgen zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne die dazugehörigen Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und/oder Preiskomponenten sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, wenn dies erfolgt wie auf der Internetseite der Beklagten unter https://www.btb-berlin.de am 17.11.2023 sowie in Anlage K3 der Klageschrift vom 15.02.2024 abgebildet.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.