Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 03.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 3 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Ali Sosdar
Straße und Hausnummer: Bahnhofsplatz 14-16
PLZ und Ort: 70806 Kornwestheim
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "T&U Umzugsservice" einen Transport- und Umzugsservice und verwendet in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Klauseln, deren Unterlassung der Kläger wegen Verstoßes gegen §§ 307 ff. BGB begehrt:
1. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung ... fällig und bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.
2. Der Rechnungsbetrag ist ... bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, TV-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern.
4. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
5. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
6. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
7. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der vom Kunden beauftragte Möbelspediteur befindet, ausschließlich zuständig.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 29.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.06.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 16.07.2024
Datum der Beendigung: 03.07.2024
Art der Beendigung: Klagerücknahme