Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 05.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 10/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Berlin e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Frau Dörte Elß
Straße und Hausnummer: Ordensmeisterstr. 15-16
PLZ und Ort: 12099 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Mieterhilfe e.V. für Nürnberg und Umgebung e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand, dieser bestehend aus der Vorsitzenden Barbara Nagat, der 2. Vorsitzenden Mona Nagat, der Schriftführerin Vanessa Gelhaar, der Schatzmeisterin Marina Gelhaar
Straße und Hausnummer: Ludwigsplatz 7
PLZ und Ort: 90403 Nürnberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Z&L Zastrow.Lindstadt
Straße und Hausnummer: Innere Laufer Gasse 18
PLZ und Ort: 90403 Nürnberg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Beklagte soll es unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Internet einen Vertragsabschluss im Fernabsatz in Form einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft anzubieten oder anbieten zu lassen, deren Leistung überwiegend in der Übernahme einer mietrechtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung besteht,
1. und dabei nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Art. 246a, § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 EGBGB über ein bestehendes Widerrufsrecht zu informieren,
2. und/oder eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts zu verlangen, obwohl die Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB nicht vorliegen,
3. und/oder bei Abgabe der Beitrittserklärung über eine Schaltfläche diese nicht gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften,
sowie
dabei die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden und/oder sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
1. "Wenn die Vollmitgliedschaft nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Eintrittstag/-Monat gegenüber einer unserer Beratungsstellen schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Vollmitgliedschaft um jeweils weitere 12 Monate.“
2. "Nach Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft besteht KEIN Rücktrittsrecht.“
3. "Ich habe mir die Vertragsbedingungen und den Entfall des Widerrufsrechts sorgfältig durchgelesen und akzeptiere diese.“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.06.2024