Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.07.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 33 O 152/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Thomas Rader
Straße und Hausnummer: Markt 14
PLZ und Ort: 53111 Bonn
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ONE-DC B.V.
gesetzlicher Vertreter: Derk Roelof Idema
Straße und Hausnummer: Phoenixweg 6
PLZ und Ort: 9641 KS Veendam
Land: Niederlande
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Angebot von Adventskalendern mit Vibrator-Ei mit Funkfernbedienung, ohne dass das Produkt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu seiner Identifikation trägt, und / oder ohne dem Produkt in schriftlicher Form die Information dazu beizufügen, dass die Besitzer der Geräte den Altgeräten Altbatterien und / oder Altakkumulatoren vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle entnehmen müssen, und / oder ohne dem Produkt in schriftlicher Form die Information über die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG beizufügen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.04.2024