Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.07.2024
Gericht: Landgericht Freiburg
Aktenzeichen: 4 O 22/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorsitzende Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - K N K Rechtsanwälte & Fachanwälte, Bokhari, Müller und Simon Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Multispa UG (haftungsbeschränkt)
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Adrian Zillger
Straße und Hausnummer: Breslauer Straße 30
PLZ und Ort: 79739 Schwörstadt
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Angerer Hundt & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Weidenauer Straße 138
PLZ und Ort: 57076 Siegen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte vertreibt und handelt mit Nahrungsergänzungsmittel sowie mit elektrischen Wellnessgeräten mit Frequenz— und Wasserstofftechnologie. Auf der Webseite https://multispa.de/ bewirbt die Beklagte das streitgegenständliche Produkt unter anderem mit folgenden Aussagen: „Stressreduktion" „Bessere Konzentration" „Fördert die Regeneration" „Anti—Aging" „Fünf studienbasierte Therapieformen" „Unterstützt bei Themen wie Cellulite, Kopfschmerzen, Muskelverspannung und Regeneration, Ödemen, Arthrose, geistige Entspannung uvm." „Magnetfeld — Hilft bei Spannungskopfschmerz — Erfolge bei Depression — Fibromyalgie (Muskelschmerz)" „Infrarot — entzündungshemmend — Gewichtsreduktion — Regeneration nach dem Sport" „Biophotonen — Hautkrankheiten — Burn Out —Migräne" „Schumann—Frequenz — geistige Leistungsfähigkeit — ruhigerer Schlaf — Ausgeglichenheit" „Negative Ionen — gute Laune — leistungsfähiger — verzögert den Alterungsprozess" „Hexagonale Edel—Mineralsteine — Entgiftung- bessere Durchblutung — Muskulatur kräftigt" „Automatisches Anti—Aging durch Negativ—Ionen, die nachweislich Deine Kollagenproduktion fördern (und deine Haut straffen können)" „Verlängere Dein Leben Reduziere Stress!"
Mit Schreiben vom 26.01.2024 mahnte der Kläger die Beklagte daraufhin ab, da Teile des Werbetextes nach den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) unzulässige irreführende Werbeangaben enthalte. Die Beklagte wurde unter Fristsetzung bis zum 16.02.2024 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs— und Verpflichtungserklärung abzugeben und innerhalb von zwei Wochen ab Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einen Aufwendungsersatz in Höhe von € 260,00 (brutto) an den Kläger zu zahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 22.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.05.2024