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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 09.07.2024

Gericht: Landgericht Freiburg

Aktenzeichen: 4 O 22/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorsitzende Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - K N K Rechtsanwälte & Fachanwälte, Bokhari, Müller und Simon Partnerschaftsgesellschaft mbB

Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26

PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Multispa UG (haftungsbeschränkt)

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Adrian Zillger

Straße und Hausnummer: Breslauer Straße 30

PLZ und Ort: 79739 Schwörstadt

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Angerer Hundt & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Weidenauer Straße 138

PLZ und Ort: 57076 Siegen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte vertreibt und handelt mit Nahrungsergänzungsmittel sowie mit elektrischen Wellnessgeräten mit Frequenz— und Wasserstofftechnologie. Auf der Webseite https://multispa.de/ bewirbt die Beklagte das streitgegenständliche Produkt unter anderem mit folgenden Aussagen: „Stressreduktion" „Bessere Konzentration" „Fördert die Regeneration" „Anti—Aging" „Fünf studienbasierte Therapieformen" „Unterstützt bei Themen wie Cellulite, Kopfschmerzen, Muskelverspannung und Regeneration, Ödemen, Arthrose, geistige Entspannung uvm." „Magnetfeld — Hilft bei Spannungskopfschmerz — Erfolge bei Depression — Fibromyalgie (Muskelschmerz)" „Infrarot — entzündungshemmend — Gewichtsreduktion — Regeneration nach dem Sport" „Biophotonen — Hautkrankheiten — Burn Out —Migräne" „Schumann—Frequenz — geistige Leistungsfähigkeit — ruhigerer Schlaf — Ausgeglichenheit" „Negative Ionen — gute Laune — leistungsfähiger — verzögert den Alterungsprozess" „Hexagonale Edel—Mineralsteine — Entgiftung- bessere Durchblutung — Muskulatur kräftigt" „Automatisches Anti—Aging durch Negativ—Ionen, die nachweislich Deine Kollagenproduktion fördern (und deine Haut straffen können)" „Verlängere Dein Leben Reduziere Stress!"

Mit Schreiben vom 26.01.2024 mahnte der Kläger die Beklagte daraufhin ab, da Teile des Werbetextes nach den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) unzulässige irreführende Werbeangaben enthalte. Die Beklagte wurde unter Fristsetzung bis zum 16.02.2024 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs— und Verpflichtungserklärung abzugeben und innerhalb von zwei Wochen ab Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einen Aufwendungsersatz in Höhe von 260,00 (brutto) an den Kläger zu zahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 22.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.05.2024