Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 11.07.2024
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 2-03 O 656/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ShowSlot GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Hanauer Landstraße 114-116
PLZ und Ort: 60314 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Lausen Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Wolfsstraße 16
PLZ und Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten diese zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen,
a. Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Internet beim Verkauf von Veranstaltungstickets nicht vor Abschluss der Ticketbestellung über die konkreten Zahlungsbedingungen zu informieren;
und oder
b. Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Internet beim Verkauf von Veranstaltungstickets nicht vor Abschluss der Ticketbestellung über die konkreten Liefer- und Leistungsbedingungen zu informieren.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 17.02.2024