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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 12.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg

Aktenzeichen: 3 U 2214/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Mozartstraße 9

PLZ und Ort: 80336 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen

Straße und Hausnummer: Ostendstraße 196

PLZ und Ort: 90482 Nürnberg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Südliche Fürther Straße 5

PLZ und Ort: 90429 Nürnberg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Graf von Westphalen

Straße und Hausnummer: Nymphenburger Straße 64

PLZ und Ort: 80335 München

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verstoß gegen § 312k Abs. 2 S.4 BGB

Angebot des Deutschlandtickets, das in Form einer Chipkarte oder als Handyticket erworben werden kann, über den Onlineshop auf der Website der Beklagten oder bestimmte Apps, ohne dass weder auf der Website noch auf der entsprechenden App ein Kündigungsbutton verfügbar sei.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 08.11.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19.01.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 16.08.2024

Datum der Beendigung: 30.07.2024

Art der Beendigung: Endurteil

Rechtskräftige Entscheidung: Urteil, Oberlandesgericht Nürnberg vom 30.07.2024 (PDF, 199KB, Datei ist barrierefrei)