Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 15.07.2024
Gericht: Landgericht Freiburg
Aktenzeichen: 12 O 85/23 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: gesetzlich vertreten durch den Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstr. 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Rückgrat Sport- und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
gesetzlicher Vertreter: gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Axel Grall und Fabian Schneider
Straße und Hausnummer: Mooswaldallee 4
PLZ und Ort: 79108 Freiburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geisler und Kollegen
Straße und Hausnummer: Am Zwinger 2-4
PLZ und Ort: 33602 Bielefeld
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
wegen Unterlassung
Der Beklagten wird untersagt, Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Sportstudios auf der Internetseite der Beklagten für den Abschluss eines Vertrages mit einer zwölfmonatigen Laufzeit nicht den Gesamtpreis, sondern lediglich den Preis für die wöchentliche Nutzung anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.01.2024