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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.07.2024

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-16 O 27/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt, Rechtsanwältin Juliane Schütt

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Birgit Lorenz, geschäftlich handelnd unter BIS IMMOBILIEN

Straße und Hausnummer: Möserweg 11

PLZ und Ort: 48149 Münster

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Am Mittelhafen 10

PLZ und Ort: 48155 Münster

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll am 11.11.2023 entgegen § 87 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) geschäftlich handelnd eine Anzeige für eine nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf veröffentlicht haben, ohne in der Immobilienanzeige auch die im Energieausweis angegebenen Informationen zur Art des Energieausweises und zum Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes und zur Energieeffizienzklasse anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 21.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 17.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 17.01.2025

Datum der Beendigung: 05.09.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil nach außergerichtlichem Vergleich

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte erkennt die Anträge aus der Klageschrift vom 21.03.2024 zu Ziffern 1. und 2. an und zahlt zur Abgeltung des Klageantrags zu 3. einen Betrag in Höhe von 3.500,00 Euro an den Kläger.

2. Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten dieses Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben werden, trägt die Beklagte.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 35.000,00 Euro festgesetzt. Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Teil-Anerkenntnisurteil, Landgericht Bochum vom 05.09.2024 (PDF, 191KB, Datei ist nicht barrierefrei)