Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 18.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 5/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1
PLZ und Ort: 33602 Bielefeld
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Stadtwerke Neuss GmbH
gesetzlicher Vertreter: Stephan Lommetz, Thomas Walkiewicz, Frank Gensler, Christoph Hölters
Straße und Hausnummer: Moselstraße 25-27
PLZ und Ort: 41464 Neuss
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Zwanzig Hacke Meilke & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Straße und Hausnummer: Goethestraße 29
PLZ und Ort: 40237 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verwendung folgender Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden:
a)
"Ratenzahlungsvereinbarung
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger für Energielieferungen einen Betrag in Höhe von .............. €.
Der Schuldner befindet sich mit dem vorstehenden Betrag in Verzug. Die Hauptforderung wurde trotz Mahnung nicht beglichen. Vor diesem Hintergrund wird folgendes vereinbart:
1. Der Schuldner erkennt den vorgenannten Gesamtbetrag der Stadtwerke Neuss an und verzichtet auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe dieser Forderung sowie auf die Einrede zur Verjährung"
und/oder
b)
"Der Schuldner verpflichtet sich, ab sofort monatlich, bis zum völligen Ausgleich der oben genannten Schuld folgende Raten zu leisten:
Bitte kreuzen Sie an, auf wie viele Raten der Betrag aufgeteilt werden soll und tragen Sie die gewünschten Fälligkeiten und Ratenhöhen ein.
Anzahl fällig am Betrag
1. Rate ..................................
2. Rate ..................................
3. Rate ..................................
4. Rate ..................................
5. Rate ..................................
6. Rate .................................."
und/oder
c)
"Gerät der Schuldner mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Weiterhin sind die Stadtwerke Neuss berechtigt, die Versorgung in der vorgenannten Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Schuldners nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen."
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 04.07.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 09.10.2024
Datum der Beendigung: 28.09.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil vom 26.08.2024
Rechtskräftige Entscheidung:
Der Beklagten wird die Verwendung folgender Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, untersagt:
a)
"Ratenzahlungsvereinbarung
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger für Energielieferungen einen Betrag in Höhe von .............. €.
Der Schuldner befindet sich mit dem vorstehenden Betrag in Verzug. Die Hauptforderung wurde trotz Mahnung nicht beglichen. Vor diesem Hintergrund wird folgendes vereinbart:
1. Der Schuldner erkennt den vorgenannten Gesamtbetrag der Stadtwerke Neuss an und verzichtet auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe dieser Forderung sowie auf die Einrede zur Verjährung"
und/oder
b)
"Der Schuldner verpflichtet sich, ab sofort monatlich, bis zum völligen Ausgleich der oben genannten Schuld folgende Raten zu leisten:
Bitte kreuzen Sie an, auf wie viele Raten der Betrag aufgeteilt werden soll und tragen Sie die gewünschten Fälligkeiten und Ratenhöhen ein.
Anzahl fällig am Betrag
1. Rate ..................................
2. Rate ..................................
3. Rate ..................................
4. Rate ..................................
5. Rate ..................................
6. Rate .................................."
und/oder
c)
"Gerät der Schuldner mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Weiterhin sind die Stadtwerke Neuss berechtigt, die Versorgung in der vorgenannten Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Schuldners nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen."