Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 5/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1

PLZ und Ort: 33602 Bielefeld

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Stadtwerke Neuss GmbH

gesetzlicher Vertreter: Stephan Lommetz, Thomas Walkiewicz, Frank Gensler, Christoph Hölters

Straße und Hausnummer: Moselstraße 25-27

PLZ und Ort: 41464 Neuss

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Zwanzig Hacke Meilke & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Straße und Hausnummer: Goethestraße 29

PLZ und Ort: 40237 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verwendung folgender Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden:

a)
"Ratenzahlungsvereinbarung
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger für Energielieferungen einen Betrag in Höhe von .............. €.
Der Schuldner befindet sich mit dem vorstehenden Betrag in Verzug. Die Hauptforderung wurde trotz Mahnung nicht beglichen. Vor diesem Hintergrund wird folgendes vereinbart:
1. Der Schuldner erkennt den vorgenannten Gesamtbetrag der Stadtwerke Neuss an und verzichtet auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe dieser Forderung sowie auf die Einrede zur Verjährung"

und/oder

b)
"Der Schuldner verpflichtet sich, ab sofort monatlich, bis zum völligen Ausgleich der oben genannten Schuld folgende Raten zu leisten:
Bitte kreuzen Sie an, auf wie viele Raten der Betrag aufgeteilt werden soll und tragen Sie die gewünschten Fälligkeiten und Ratenhöhen ein.
Anzahl fällig am Betrag
1. Rate ..................................
2. Rate ..................................
3. Rate ..................................
4. Rate ..................................
5. Rate ..................................
6. Rate .................................."

und/oder

c)
"Gerät der Schuldner mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Weiterhin sind die Stadtwerke Neuss berechtigt, die Versorgung in der vorgenannten Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Schuldners nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen."

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 04.07.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 09.10.2024

Datum der Beendigung: 28.09.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil vom 26.08.2024

Rechtskräftige Entscheidung:

Der Beklagten wird die Verwendung folgender Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, untersagt:

a)
"Ratenzahlungsvereinbarung
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger für Energielieferungen einen Betrag in Höhe von .............. €.
Der Schuldner befindet sich mit dem vorstehenden Betrag in Verzug. Die Hauptforderung wurde trotz Mahnung nicht beglichen. Vor diesem Hintergrund wird folgendes vereinbart:

1. Der Schuldner erkennt den vorgenannten Gesamtbetrag der Stadtwerke Neuss an und verzichtet auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe dieser Forderung sowie auf die Einrede zur Verjährung"

und/oder

b)
"Der Schuldner verpflichtet sich, ab sofort monatlich, bis zum völligen Ausgleich der oben genannten Schuld folgende Raten zu leisten:

Bitte kreuzen Sie an, auf wie viele Raten der Betrag aufgeteilt werden soll und tragen Sie die gewünschten Fälligkeiten und Ratenhöhen ein.
Anzahl fällig am Betrag
1. Rate ..................................
2. Rate ..................................
3. Rate ..................................
4. Rate ..................................
5. Rate ..................................
6. Rate .................................."

und/oder

c)
"Gerät der Schuldner mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Weiterhin sind die Stadtwerke Neuss berechtigt, die Versorgung in der vorgenannten Verbrauchsstelle sowie ggf. in anderen Verbrauchsstellen des Schuldners nach entsprechender Ankündigung der Versorgungsunterbrechung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV einzustellen."