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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.07.2024

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-13 O 19/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch ihre Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: AutoCenter Meschede GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Cem Göksu und Can Göksu

Straße und Hausnr.: Scheidweg 16

PLZ und Ort: 59872 Meschede

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: ETL Voigt RAe GmbH

Straße und Hausnummer: Kleppingstraße 20

PLZ und Ort: 44135 Dortmund

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Beklagten wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen und sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorisierung gemacht werden.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 21.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 29.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 18.07.2024

Datum der Beendigung: 24.06.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisteil- und Schlussurteil

Entscheidungstext: Die Beklagte wird gem. ihrem Anerkenntnis verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen und sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorisierung gemacht werden.