Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 24.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 5/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V.
gesetzlicher Vertreter: Dr. Siegbert Bregenhorn
Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16
PLZ und Ort: 82131 Gauting
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen
Straße und Hausnummer: Parkstraße 9
PLZ und Ort: 35066 Frankenberg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: VR Bank eG
gesetzlicher Vertreter: Rainer Hilgers, Jörg Richter, Bernhard Schwarz
Straße und Hausnummer: Lindenstraße 5
PLZ und Ort: 40789 Monheim am Rhein
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Grüter Hamm Münster PartGmbB
Straße und Hausnummer: Heßlerstraße 40
PLZ und Ort: 59065 Hamm
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger verlangt Zahlung von Vertragsstrafe, weil die Beklagte durch die Übersendung einer Entgeltinformation nach §§ 9 ff. ZKG durch die Angabe "Zahlungen (ohne Karten)" für die Konten VR-classic und VR Basiskonto mit den Positionen
"Gutschrift einer Überweisung 0,55 EUR" und "Lastschrift 0,55 EUR"
gegen ihre vertragsstrafenbewehrte Verpflichtung aus einem Unterlassungsvertrag, es zu unterlassen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern Entgeltklauseln zu verwenden, mit denen sie sich vom Kunden unter Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB in der Preisübersicht im Abschnitt VR-GiroClassic" ein Entgelt für Gutschriften versprechen lässt, beispielsweise durch nachfolgende Klausel
"Gutschriften sowie Lastschrift- und Scheckbelastungen 0,35€"
verstoßen haben soll.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 08.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.01.2024