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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 24.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 5/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V.

gesetzlicher Vertreter: Dr. Siegbert Bregenhorn

Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16

PLZ und Ort: 82131 Gauting

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen

Straße und Hausnummer: Parkstraße 9

PLZ und Ort: 35066 Frankenberg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: VR Bank eG

gesetzlicher Vertreter: Rainer Hilgers, Jörg Richter, Bernhard Schwarz

Straße und Hausnummer: Lindenstraße 5

PLZ und Ort: 40789 Monheim am Rhein

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Grüter Hamm Münster PartGmbB

Straße und Hausnummer: Heßlerstraße 40

PLZ und Ort: 59065 Hamm

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger verlangt Zahlung von Vertragsstrafe, weil die Beklagte durch die Übersendung einer Entgeltinformation nach §§ 9 ff. ZKG durch die Angabe "Zahlungen (ohne Karten)" für die Konten VR-classic und VR Basiskonto mit den Positionen

"Gutschrift einer Überweisung 0,55 EUR" und "Lastschrift 0,55 EUR"

gegen ihre vertragsstrafenbewehrte Verpflichtung aus einem Unterlassungsvertrag, es zu unterlassen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern Entgeltklauseln zu verwenden, mit denen sie sich vom Kunden unter Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB in der Preisübersicht im Abschnitt VR-GiroClassic" ein Entgelt für Gutschriften versprechen lässt, beispielsweise durch nachfolgende Klausel

"Gutschriften sowie Lastschrift- und Scheckbelastungen 0,35€"

verstoßen haben soll.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 08.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.01.2024