Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 26.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen: 20 UKl 2/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB
Straße und Hausnummer: Paderborner Str. 2
PLZ und Ort: 10709 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Zurich Dt. Herold Lebensversicherung AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand: Dr. Carsten Schildknecht (Vorsitzender), Jawed Barna (stellvertretender Vorsitzender), Björn Bohnhoff, Ulrich Christmann, Horst Nussbaumer, Dr. Torsten Utecht
Straße und Hausnummer: Deutzer Allee 1
PLZ und Ort: 50679 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15
PLZ und Ort: 50668 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Es zu unterlassen sich in ihren Versicherungsbedingungen für fondsgebundene Rentenversicherungen auf folgende Klauseln zu berufen:
§ 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
(...)
(2) Bereits bei Vertragsschluss nennen wir Ihnen die Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben zum Ende der Ansparphase. Diese Monatsrente gilt maximal für ein zum Rentenzahlungsbeginn erreichtes Vertragsguthaben von 750.000 EUR. Wird ein höheres Vertragsguthaben erreicht, wird für den darüber hinausgehenden Teil die Rente auf Basis des bei Rentenzahlungsbeginn gültigen Rentenprodukts ermittelt. Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten. Dabei darf für die Berechnung der Monatsrente je 10.000 EUR der Betrag nicht unterschritten werden, der sich ergibt, wenn die Sterbetafel und der Rechnungszins angewendet werden, die zum Ende der Aufschubzeit nach Maßgabe der dann gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben als Rechnungsgrundlagen geboten sind.
Dieses Recht steht uns nur bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu. Wir dürfen es nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ausüben, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit der Anpassung geprüft und bestätigt hat. Über eine Anpassung werden wir Sie rechtzeitig informieren.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 03.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.06.2024