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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 26.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen: 20 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB

Straße und Hausnummer: Paderborner Str. 2

PLZ und Ort: 10709 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Zurich Dt. Herold Lebensversicherung AG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand: Dr. Carsten Schildknecht (Vorsitzender), Jawed Barna (stellvertretender Vorsitzender), Björn Bohnhoff, Ulrich Christmann, Horst Nussbaumer, Dr. Torsten Utecht

Straße und Hausnummer: Deutzer Allee 1

PLZ und Ort: 50679 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15

PLZ und Ort: 50668 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Es zu unterlassen sich in ihren Versicherungsbedingungen für fondsgebundene Rentenversicherungen auf folgende Klauseln zu berufen:

§ 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
(...)
(2) Bereits bei Vertragsschluss nennen wir Ihnen die Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben zum Ende der Ansparphase. Diese Monatsrente gilt maximal für ein zum Rentenzahlungsbeginn erreichtes Vertragsguthaben von 750.000 EUR. Wird ein höheres Vertragsguthaben erreicht, wird für den darüber hinausgehenden Teil die Rente auf Basis des bei Rentenzahlungsbeginn gültigen Rentenprodukts ermittelt. Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 EUR Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten. Dabei darf für die Berechnung der Monatsrente je 10.000 EUR der Betrag nicht unterschritten werden, der sich ergibt, wenn die Sterbetafel und der Rechnungszins angewendet werden, die zum Ende der Aufschubzeit nach Maßgabe der dann gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben als Rechnungsgrundlagen geboten sind.

Dieses Recht steht uns nur bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu. Wir dürfen es nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ausüben, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit der Anpassung geprüft und bestätigt hat. Über eine Anpassung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.05.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 10.06.2024