Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.07.2024
Gericht: Landgericht Konstanz
Aktenzeichen: B 4 O 372/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Kanzlei Neue Kräme
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: mewell GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Sättele
Straße und Hausnummer: Zur Trüsche 2A
PLZ und Ort: 88662 Überlingen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Siehe beigefügtes Versäumnisurteil. Die behaupteten Zuwiderhandlungen ergeben sich aus Ziff. 1 des Versäumnisurteils.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.12.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 25.07.2024
Datum der Beendigung: 09.01.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO
Rechtskräftige Entscheidung: Versäumnisurteil, Landgericht Konstanz vom 09.01.2024 (PDF, 507KB, Datei ist barrierefrei)