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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 25.07.2024

Gericht: Landgericht Konstanz

Aktenzeichen: B 4 O 372/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Kanzlei Neue Kräme

Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26

PLZ und Ort: 60311 Frankfurt

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: mewell GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Sättele

Straße und Hausnummer: Zur Trüsche 2A

PLZ und Ort: 88662 Überlingen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Siehe beigefügtes Versäumnisurteil. Die behaupteten Zuwiderhandlungen ergeben sich aus Ziff. 1 des Versäumnisurteils.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 21.12.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 25.07.2024

Datum der Beendigung: 09.01.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO

Rechtskräftige Entscheidung: Versäumnisurteil, Landgericht Konstanz vom 09.01.2024 (PDF, 507KB, Datei ist barrierefrei)

Anlage K1 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)