Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.08.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 13/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bauherren-Schutzbund e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Wendelin Monz
Straße und Hausnummer: Brückenstraße 6
PLZ und Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Berding & Dick Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Luxemburger Straße 150
PLZ und Ort: 50937 Köln
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Haas Fertigbau GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Xaver Haas, Dennis Rösner und Thomas Wagner
Straße und Hausnummer: Industriestraße 8
PLZ und Ort: 84326 Falkenberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Mauss & Mauss, Weinkamm Rechtsanwaltskanzlei
Straße und Hausnummer: Johannes- Haag- Str. 14
PLZ und Ort: 86153 Augsburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verstoß der folgenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bauverträgen mit Verbrauchern gegen §§ 305 ff. BGB:
1.
"Mehrkosten, die aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder behördlichen Auflagen resultieren (z. B. bei Schneelasten), trägt der Bauherr.“
2.
[In den Preisen ist die MwSt. enthalten, derzeit 19 %.] "Ändert sich diese während der Laufzeit des Vertrages, so erfolgt – nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung – eine entsprechende Korrektur zum Zeitpunkt der Änderung des Umsatzsteuersatzes.“
3.
"Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist – vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag – für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. […]Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder läuft die Festpreisbindung aus anderen von Haas Fertigbau nicht zu vertretenden Gründen aus, ist Haas Fertigbau berechtigt, den Gesamtpreis um jenen Prozentsatz anzupassen, um den sich der von dem statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex Wohngebäude zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks verändert hat.“
4.
"Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist – vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag – für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. […]Alternativ kann Haas Fertigbau für den ersten angefangenen Monat, für den die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 nicht erfüllt sind, eine Preisanpassung von 5%, sowie für jeden weiteren Monat, für den die Voraussetzungen nach Ziff. 2.1 nicht erfüllt sind, eine Preisanpassung von 0,5% vom Bauherren verlangen. Preisanpassung gelten auch für Zusatzleistungen.“
5.
"Voraussetzung hierfür ist, dass die Liefervoraussetzungen i. S. der Ziffern 7.1 und 7.2 sowie die Finanzierungsbestätigung i. S. der Ziffer 5 spätestens 14 Monate nach Unterzeichnung des Bauvertrages bei Haas Fertigbau vorliegen.“
6.
"Der Termin für den Beginn der Bauleistungen vor Ort wird eingehalten, sofern der Bauherr die vertraglichen Liefervoraussetzungen gem. Ziffer 7.1 und 7.2 dieses Vertrages termingerecht erfüllt hat, wobei sich die dort genannten Vorlaufzeiten der einzelnen Mitwirkungspflichten um die Zeiten eines etwaigen Betriebsurlaubes von Haas Fertigbau verlängern.“
7.
"Sobald der Bauherr die Liefervoraussetzungen gem. Ziffer 7.1 und 7.2 des Vertrages erfüllt hat, hat er Anspruch auf Mitteilung des verbindlichen Montagebeginns.“
8.
"Bauseitige Leistungsänderungen und/ oder bauseitige Leistungen, die nicht fristgerecht erbracht werden, verlängern den Zeitraum für die Dauer der Bauleistungen vor Ort entsprechend.“
9.
"Gleiches gilt für Auflagen, die durch Behörden und/ oder sonstige Institutionen erteilt werden.“
10.
"Die Brutto-Gesamtvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 5% des Brutto-Gesamtpreises gem. Ziffer 1.1 dieses Vertrages für Projektvorbereitungs- und Planungsleistungen, 14 Tage nach Vertragsbestätigung durch Haas Fertigbau
- 70% der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1 (abzgl. 5% des Brutto-Gesamtpreises gemäß Ziffer 1.1 für vorstehend berechnete Projektvorbereitungs- und Planungsgebühr),
nach Aufbau des Rohbaus
- 20% der Brutto-Gesamtvergütung nach Ziffer 4.1, nach Dacheindeckung beim Ausbauhaus, bzw. nach Rohinstallation bei Häusern mit höheren Ausbaustufen
- 10% der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1, sofort nach Übergabe/ Abnahme der Bauleistung“
11.
"Die Brutto-Gesamtvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 5% des Brutto-Gesamtpreises gem. Ziffer 1.1 dieses Vertrages für Projektvorbereitungs- und Planungsleistungen, 14 Tage nach Vertragsbestätigung durch Haas Fertigbau“
12.
"Die Brutto-Gesamtvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 70% der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1 (abzgl. 5% des Brutto-Gesamtpreises gemäß Ziffer 1.1 für vorstehend berechnete Projektvorbereitungs- und Planungsgebühr), nach Aufbau des Rohbaus“
13.
"Die Brutto-Gesamtvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 10% der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1, sofort nach Übergabe/ Abnahme der Bauleistung“
14.
"Eine Aufrechnung durch den Bauherrn ist nur mit vom Auftragnehmer nicht bestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.“
15.
"Der Bauherr wird die Zahlung der Brutto-Gesamtvergütung abzgl. der Rate für Projektvorbereitungs- und Planungsleistungen in Höhe von 5% des Brutto-Gesamtpreises gem. Ziffer 1.1 – sofern als erste Teilrechnung bezahlt – durch die Finanzierungsbestätigung eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstituts, wahlweise in Form einer Abtretungserklärung mit treuhänderischer Vergütungssicherstellung oder in Form einer Bürgschaft, jeweils nach dem Vordruck von Haas Fertigbau, sicherstellen. Das entsprechende von allen Beteiligten unterzeichnete Formular muss 16 Wochen vor dem vorgesehenen Lieferzeitraum bei Haas Fertigbau vorliegen.“
16.
"Haas Fertigbau kann mit der Eingabeplanung erst beginnen, nachdem der Bauherr […] die Rate für die Projektvorbereitung und Planung bezahlt hat.“
17.
"Werden durch Bauauflagen oder vom Hausvorschlag abweichende Änderungswünsche gesonderte Baueingaben wie z. B. Tiefbau- oder besondere Heizungsanträge, statische oder bauphysikalische Berechnungen, Pläne und/ oder statischem Nachweise für Keller, Mauerwerke, Fundamente und Stützmauern erforderlich, kann Haas Fertigbau auf Bauherrenwunsch die Erstellung dieser Unterlagen gegen Berechnung nach der HOAI oder freier Preisvereinbarung übernehmen.“
18.
"Der Bauherr hat sämtliche Bedingungen für die Lieferung des Hauses (d. h. Montagebeginn) erfüllt, wenn:
- spätestens 16 Wochen vor dem ersten Tag des vereinbarten Lieferzeitraums die Bemusterung und evtl. Zusatzvereinbarungen zum Vertrag abgeschlossen sind und dem Werk vorliegen.“
19.
"Der Bauherr hat sämtliche Bedingungen für die Lieferung des Hauses (d. h. Montagebeginn) erfüllt, wenn: […]
- spätestens 16 Wochen vor dem ersten Tag des vereinbarten Lieferzeitraums die Finanzierungsbestätigung im Sinne Ziffer 5 dieses Vertrages bei Haas Fertigbau vorliegt.“
20.
"Der Bauherr wird - insbesondere durch Erfüllung der ihm nach dem Vertrag obliegenden Mitwirkungspflichten - dafür sorgen, dass das Haus nebst vereinbarter Zusatzleistungen innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung durch Haas Fertigbau übergeben werden kann.“
21.
"Mit Ablauf dieses Zeitraumes wird der Anspruch von Haas Fertigbau auf Erfüllung der bauseitigen Mitwirkungspflichten fällig.“
22.
"Eine ausdrückliche oder stillschweigende Verlängerung dieser Frist wird in das Ermessen von Haas Fertigbau gestellt.“
23.
"Kündigt ein Vertragspartner oder tritt er auf der Grundlage eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes vom Vertrag zurück, ohne dass die Kündigung von Haas Fertigbau zu vertreten ist, hat Haas Fertigbau das Recht, ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5% der Brutto-Gesamtvergütung oder wahlweise eine angemessene Vergütung/ Entschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften vom Bauherrn zu verlangen, wobei für die Abrechnung von Planungs- und Ingenieurleistungen die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vereinbart wird.“
24.
"Ansonsten gilt das Bauvorhaben mit Ablauf von 14 Kalendertagen nach vollständiger oder teilweiser Inbenutzungsnahme als abgenommen.“
25.
"Fristen bei Mängelansprüchen im Einzelnen: 2 Jahre für die vom Feuer berührten Teile einer Heizungsanlage.“
26.
"Fristen bei Mängelansprüchen im Einzelnen: 2 Jahre für etwaige elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte. Eventuell darüber hinausgehende Garantie- Leistungen der jeweiligen Vorlieferanten werden an den Bauherren weitergegeben.“
27.
"In gleicher Weise hat der Bauherr etwaige Bedenken gegen die von Haas Fertigbau erbrachten Werkleistungen gegenüber Haas Fertigbau unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bevor er nachfolgende Gewerke, in Eigenarbeit oder durch Vergabe an andere Unternehmen, ausführt.“
28.
"Im Übrigen haben mit dem Vermittler getroffene Nebenabreden nur Gültigkeit, wenn sie der Haas Fertigbau GmbH, 84326 Falkenberg gemeinsam mit diesem Vertrag schriftlich hereingereicht oder durch diese schriftlich bestätigt werden.“
29.
"Dies gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Schriftform nicht gelten soll.“
30.
"Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.“
31.
"Sie ermächtigen sich gegenseitig, unter Verzicht auf Widerruf, bis zur endgültigen Abwicklung des Vertrages zur Abgabe und Annahme aller anfallenden Erklärungen und zur Annahme aller evtl. anfallenden Zustellungen.“
32.
"Die Abtretung jedweder Ansprüche des Auftraggebers aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung von Haas Fertigbau.“
33.
"Die vorstehenden Bedingungen wurden im Einzelnen vorgelesen und durchgesprochen, soweit erforderlich schriftlich ergänzt und vom Bauherrn anerkannt.“
34.
"Der Bauherr bestätigt ausdrücklich, folgende Unterlagen erhalten zu haben:
a) Hausvorschlag Nr. H Wittenberg Architektenhaus
b) Technisches Merkblatt Nr. 02/2020
c) Widerrufsbelehrung V
d) Sonstige Unterlagen V“
35.
"Satz 3 bis 5 der Abtretungserklärung/ Treuhänderische Vergütungssicherstellung“:
"Zur Absicherung der aus und im Zusammenhang mit dem genannten Vertrag erwachsenden Ansprüche der Auftragnehmern, tritt/ treten der/ die Auftraggeber hiermit an die Firma Haas seinen/ ihren gegenüber dem genannten Kreditinstitut bestehenden Anspruch auf die Auszahlung der vorgenannten Finanzierungsmittel ab.
Die Haas Fertigbau GmbH nimmt diese Abtretung an.
Das Kreditinstitut erklärt, dass es von vorstehender gem. § 398 BGB erfolgter Abtretung Kenntnis genommen hat und den genannten Betrag zu Gunsten der Haas Fertigbau GmbH sperrt, der dadurch jedem anderen Zugriff entzogen ist, soweit nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt wird, dass ein Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin nicht besteht.“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 25.07.2024