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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 05.08.2024

Gericht: Kammergericht Berlin

Aktenzeichen: 23 UKl 6/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: MSC Cruises S.A.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Verwaltungsrat

Straße und Hausnummer: Avenue Eugène-Pittard 16

PLZ und Ort: 1206 Genf

Land: Schweiz

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte ES Engels, Siebert

Straße und Hausnummer: Königsallee 19

PLZ und Ort: 40213 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Einbeziehung, Verwendung sowie Berufung auf die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bezug auf Pauschalreiseverträge über Kreuzfahrten, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden:

1. [3.ERMÄSSIGUNGEN, KABINENNUMMERN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN]
3.3. [Für Änderungen wesentlicher unerheblicher und erheblicher Reiseleistungen gilt:]
(…)
c) MSC behält sich ebenfalls vor die Kreuzfahrt abzusagen, wenn die Anzahl der gebuchten Passagiere geringer ist als 50% der Passagierkapazität des betroffenen Schiffes.

2. [4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN]
4.4. Für den Fall, dass eine Doppel-Kabine nach der Stornierung eines Gastes zur Einzelbenutzung verbleibt, wird der Gast, der die Kabine zur Einzelbenutzung belegt, aufgefordert, einen einmaligen Einzelkabinen-Zuschlag zu zahlen, der von MSC Cruises S.A. für jede Einzelkabinenbuchung berechnet wird. [Sollte sich der verbleibende Einzelpassagier für die Stornierung der Buchung entscheiden, zahlt dieser alternativ die Stornierungsgebühren gemäß Klausel 4.3 zusätzlich zur ohnehin fälligen Versicherungsprämie.]
Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100,- pro Buchung.

3. [7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; MINDERJÄHRIGE; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE]
7.3 MSC, der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörden in einem Hafen sind berechtigt, dem Reisenden einen Fragebogen zur allgemeinen Gesundheit vorzulegen, den der Reisende wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Die Weigerung eines Reisenden, den Fragebogen auszufüllen, kann dazu führen, dass die Beförderung verweigert wird, ebenso, wie wenn der Reisende im Fragebogen Symptome einer ansteckenden Krankheit angibt.

4. [7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; MINDERJÄHRIGE; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE]
7.4. MSC ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt.

5. [7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; MINDERJÄHRIGE; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE]
[7.6. Für Schwangere gilt:]
(…)
b) MSC lehnt eine Buchung und Beförderung von Frauen, deren Kreuzfahrt in der 24. Schwangerschaftswoche oder später beendet sein wird, ab.

6. [7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; MINDERJÄHRIGE; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE]
[7.6. Für Schwangere gilt:]
(…)
d) MSC behält sich ausdrücklich das Recht vor, einer Reisenden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befindet, die Einschiffung zu untersagen.

7. [7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; MINDERJÄHRIGE; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE]
[7.7. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt:]
(…)
b) Die Reisenden müssen des Weiteren von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten.

8. [9.BLACKLIST; KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN]
9.1 MSC behält sich das Recht vor, neue Buchungen abzulehnen oder zu stornieren, die von oder im Namen ehemaliger Reisenden vorgenommen wurden die auf einer vorherigen Kreuzfahrt
(…)
c) rückständige Zahlungen an MSC nicht geleistet haben.

9. [9.BLACKLIST; KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN]
9.3 Kündigt MSC den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt, so behält MSC den Anspruch auf den Reisepreis;

3 10. [9.BLACKLIST; KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN]
9.4 [An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän eine allgemeine Entscheidungsbefugnis] und ist damit berechtigt Kunden entschädigungslos von
Bord zu weisen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 08.07.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 30.07.2024