Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 08.08.2024
Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 3 HK O 2125/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner
Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11
PLZ und Ort: 65549 Limburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: BAUWERKE Bauträger GmbH
gesetzlicher Vertreter: Dr. h.c. Ulrich Liebe und Thomas Leitner
Straße und Hausnummer: Ostendstraße 196
PLZ und Ort: 90482 Nürnberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: LIEB. Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Äußere Brucker Straße 51
PLZ und Ort: 91052 Erlangen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll zu Zwecken des Wettbewerbs in kommerziellen Medien eine Immobilienanzeige für eine Wohnimmobilie, für die zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe ein Energieausweis vorliegt, vor deren Verkauf veröffentlicht haben, ohne sicherzustellen, dass diese Anzeige Angaben zu den im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträgern für die Heizung, zu dem im Energieausweis genannten Baujahr und zu der im Energieausweis genannten Energieeffizienzklasse des Gebäudes enthält. Dies soll in einer Immobilienanzeige der Beklagten in der Zeitung "Nürnberger Nachrichten, Ausgabe vom 16.12.20.23, für die Wohnimmobilie "3 Zimmer Neubauwohnung" in Schwaig bei Nürnberg, ca. 93 m² Wohnfläche" zum Kaufpreis von 563.000,00 EUR, erfolgt sein.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 11.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.05.2024