Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.08.2024
Gericht: Landgericht Dresden
Aktenzeichen: 41 HK O 48/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Wagner + Schmid Automobile GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Andreas, Samuel und Tobias Wagner
Straße und Hausnummer: Lange Straße 61
PLZ und Ort: 01587 Riesa
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den
- Cupra Ateca 2.0 Tsi 4 Drive DSG, 140 kW (190 PS), 5 km, 47.690,- € (Grau) und
- Cupra Ateca 2.0 Tsi 4 Drive DSG, 140 kW (190 PS), 5 km, 47.150,- € (Schwarz).
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.780,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.04.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.06.2024