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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.08.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 17 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Dr. Siegbert Bregenhorn

Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16

PLZ und Ort: 82131 Gauting

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Benedikt-Jansen & Kar

Straße und Hausnummer: Parkstraße 9

PLZ und Ort: 35066 Frankenberg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Sparkasse Offenburg/Ortenau

gesetzlicher Vertreter: Vorstand

Straße und Hausnummer: Bertha-von-Suttner-Straße 8

PLZ und Ort: 77654 Offenburg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte VOELKER

Straße und Hausnummer: Am Echazufer 24

PLZ und Ort: 72764 Reutlingen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klägerin fordert eine Vertragsstrafe von insgesamt 12.500 EUR wegen angeblicher Zuwiderhandlungen gegen die in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkannte Verpflichtung der Beklagten.

Die Beklagte verpflichtete sich auf Grund strafbewehrter Unterlassungsunterwerfungserklärung vom 21.12.2017 gegenüber Verbrauchern unverzüglich die folgende Klausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel nicht mehr zu verwenden und/oder ein Entgelt mit Bezug auf die nachstehende Klausel zu verlangen
"Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro
innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,40

Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro
von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR s. B 2.2.1 b bb)

Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von
einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,40

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-
Mitgliedstaates lautet von einem anderen
Zahlungsdienstleister s. B 2.2.1 b bb)"

Die Beklagte verwendete in den Entgeltinformationen zu verschiedenen Kontomodellen die Klauseln "100 Buchungsposten pro Monat inklusive, darüber hinaus je Buchungsposten - 0,40 " und "Gutschrift einer Überweisung in Euro aus den EWR-Staaten 0,40 ", die der Kläger für inhaltsgleich mit den abgemahnten Klauseln und für einen Vertragsverstoß hält.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 11.01.2024