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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 21.08.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 15 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Michael Knobloch

Straße und Hausnummer: Kirchenallee 22

PLZ und Ort: 20099 Hamburg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: fluhme & partner

Straße und Hausnummer: Bartelsstraße 56

PLZ und Ort: 20357 Hamburg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: astradirect Schließfächer GmbH

gesetzlicher Vertreter: Stefan Laus, Frank Walter

Straße und Hausnummer: Dudenstraße 46

PLZ und Ort: 68167 Mannheim

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Melchers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Solmsstraße 71

PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte installiert Schließfachanlagen in Schulen und vermietet die betreffenden Fächer.

Die Klägerin beanstandet, dass auf der website www.astradirect.de: "Mieten Sie hier Ihr Schließfach bequem online ab 2,00 €* im Monat" nur durch Bewegen eines Cursors auf die dort unterstrichene Preisangabe sichtbar wird, dass sich der Preis versteht: "zzgl einmalig 12 p.a. Schutzbrief. Je nach ausgewählter Schule und Fachgröße sind abweichende Tarife möglich."

Die Klägerin hat vorgerichtlich auch bemängelt, dass die betreffende Website keine Kündigungsschaltfläche im Sinne von § 312k Abs. 2 BGB bereithalte. Letzteres hat die Beklagte vor Klageerhebung geändert. Die Klägerin verlangt auch insoweit eine Unterlassungserklärung.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 06.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.07.2024