Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.08.2024
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 15 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Michael Knobloch
Straße und Hausnummer: Kirchenallee 22
PLZ und Ort: 20099 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: fluhme & partner
Straße und Hausnummer: Bartelsstraße 56
PLZ und Ort: 20357 Hamburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: astradirect Schließfächer GmbH
gesetzlicher Vertreter: Stefan Laus, Frank Walter
Straße und Hausnummer: Dudenstraße 46
PLZ und Ort: 68167 Mannheim
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Melchers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Solmsstraße 71
PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte installiert Schließfachanlagen in Schulen und vermietet die betreffenden Fächer.
Die Klägerin beanstandet, dass auf der website www.astradirect.de: "Mieten Sie hier Ihr Schließfach bequem online ab 2,00 €* im Monat" nur durch Bewegen eines Cursors auf die dort unterstrichene Preisangabe sichtbar wird, dass sich der Preis versteht: "zzgl einmalig 12 € p.a. Schutzbrief. Je nach ausgewählter Schule und Fachgröße sind abweichende Tarife möglich."
Die Klägerin hat vorgerichtlich auch bemängelt, dass die betreffende Website keine Kündigungsschaltfläche im Sinne von § 312k Abs. 2 BGB bereithalte. Letzteres hat die Beklagte vor Klageerhebung geändert. Die Klägerin verlangt auch insoweit eine Unterlassungserklärung.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 06.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.07.2024