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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.08.2024

Gericht: Landgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: 12 O 280/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner

Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10

PLZ und Ort: 10623 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Eurowings GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Jens Bischof (Vorsitzender), Kai Duve und Edi Wolfensberger

Straße und Hausnummer: Terminal-Ring 1, Zentralgebäude Ost, Flughafen Düsseldorf

PLZ und Ort: 40474 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: CMS Hasche Sigle

Straße und Hausnummer: Postfach 250229

PLZ und Ort: 50518 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

a) bei der Buchung auf der Internetseite www.eurowings.com mit einer Kompensation der CO2-Emissionen durch Zahlung der Kosten der berechneten Emissionen zu werben bzw. werben zu lassen, wenn dies geschieht, wie in Anlagen K 2 bis K 5 abgebildet.

und/oder

b) bei der Buchung von Flügen im Internet unter www.eurowings.com mit folgenden Aussagen zu werben bzw. werben zu lassen:

aa) „Unser Nachhaltigkeitsversprechen: Wenn Sie die CO2-Emissionen Ihres Eurowings-Flugs kompensieren, [unterstützen Sie zertifizierte Klimaschutzprojekte mit den höchsten Qualitätsstandards – in Deutschland und in aller Welt.] Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt. […]“

und/oder

bb) „Wieso mit Sustainable Aviation Fuel fliegen?

[Sustainable Aviation Fuel (SAF) ist nachhaltiges Kerosin und die erste richtige Alternative zu fossilem Flugkraftstoff.] Im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen reduziert SAF die CO2-Emissionen um mindestens 80 %. Um Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen mit SAF zu reduzieren, errechnen wir diese und setzen die hierfür erforderliche Menge SAF auf künftigen Flügen der Lufthansa Group ein.“

§ 8 Abs. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 25.10.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.11.2024