Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.08.2024
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 O 280/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Eurowings GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Jens Bischof (Vorsitzender), Kai Duve und Edi Wolfensberger
Straße und Hausnummer: Terminal-Ring 1, Zentralgebäude Ost, Flughafen Düsseldorf
PLZ und Ort: 40474 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: CMS Hasche Sigle
Straße und Hausnummer: Postfach 250229
PLZ und Ort: 50518 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
a) bei der Buchung auf der Internetseite www.eurowings.com mit einer Kompensation der CO2-Emissionen durch Zahlung der Kosten der berechneten Emissionen zu werben bzw. werben zu lassen, wenn dies geschieht, wie in Anlagen K 2 bis K 5 abgebildet.
und/oder
b) bei der Buchung von Flügen im Internet unter www.eurowings.com mit folgenden Aussagen zu werben bzw. werben zu lassen:
aa) „Unser Nachhaltigkeitsversprechen: Wenn Sie die CO2-Emissionen Ihres Eurowings-Flugs kompensieren, [unterstützen Sie zertifizierte Klimaschutzprojekte mit den höchsten Qualitätsstandards – in Deutschland und in aller Welt.] Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt. […]“
und/oder
bb) „Wieso mit Sustainable Aviation Fuel fliegen?
[Sustainable Aviation Fuel (SAF) ist nachhaltiges Kerosin und die erste richtige Alternative zu fossilem Flugkraftstoff.] Im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen reduziert SAF die CO2-Emissionen um mindestens 80 %. Um Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen mit SAF zu reduzieren, errechnen wir diese und setzen die hierfür erforderliche Menge SAF auf künftigen Flügen der Lufthansa Group ein.“
§ 8 Abs. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.10.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 24.11.2024