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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.08.2024

Gericht: Kammergericht Berlin

Aktenzeichen: 23 MK 7/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Berlin e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Dörte Elß

Straße und Hausnummer: Ordensmeisterstraße 15-16

PLZ und Ort: 12099 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Florian Münter

Straße und Hausnummer: Landsberger Allee 221

PLZ und Ort: 13055 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Christina Drewes

Straße und Hausnummer: Woltersdorfer Straße 4

PLZ und Ort: 16567 Mühlenbeck

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Einbeziehen, verwenden sowie sich berufen auf folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bestattungsvorsorgeverträgen mit Verbrauchern:
"Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vorsorge-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise."

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.09.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.10.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 23.08.2024

Datum der Beendigung: 11.07.2024

Art der Beendigung: Urteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 , ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten es zu unterlassen, in Bezug auf Bestattungsvorsorgeverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgende oder dieser inhaltsgleiche Klauseln als allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden oder sich auf sie bei der Durchführung derartiger Verträge zu berufen: "Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vorsorge-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise".