Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.08.2024
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 23 MK 7/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Berlin e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Dörte Elß
Straße und Hausnummer: Ordensmeisterstraße 15-16
PLZ und Ort: 12099 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Florian Münter
Straße und Hausnummer: Landsberger Allee 221
PLZ und Ort: 13055 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Christina Drewes
Straße und Hausnummer: Woltersdorfer Straße 4
PLZ und Ort: 16567 Mühlenbeck
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Einbeziehen, verwenden sowie sich berufen auf folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bestattungsvorsorgeverträgen mit Verbrauchern:
"Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vorsorge-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise."
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.09.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 25.10.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 23.08.2024
Datum der Beendigung: 11.07.2024
Art der Beendigung: Urteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten es zu unterlassen, in Bezug auf Bestattungsvorsorgeverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgende oder dieser inhaltsgleiche Klauseln als allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden oder sich auf sie bei der Durchführung derartiger Verträge zu berufen: "Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vorsorge-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise".