Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 27.08.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 38/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: FID Verlag GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Adrian Rentrop
Straße und Hausnummer: Koblenzer Straße 99
PLZ und Ort: 53177 Bonn
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Pauly & Partner PartG mbB
Straße und Hausnummer: Kurt-Schumacher-Straße 22
PLZ und Ort: 53113 Bonn
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den "Gratis"-Bezug des Exemplars einer Zeitschrift zu werben, wenn der Verbraucher bei Rücksendung des in der Werbung enthaltenen Bestellformulars eine Vertragserklärung auf Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrags über den regelmäßigen Bezug dieser Zeitschrift für die Dauer von mindestens einem "Bezugsjahr" abgeben soll,
II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher im Fernabsatz den Abschluss eines Abonnementvertrags über den kostenpflichtigen Bezug von Zeitschriften anzudienen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über das diesem zustehende gesetzliche Widerrufsrecht in gesetzeskonformer Weise zu belehren,
III. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Bezug eines Ernährungsratgebers damit zu werben, dass sich mit den in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen zahlreiche, u.a. chronische Krankheiten heilen ließen, wenn diese Wirkungsweisen nicht wissenschaftlich belegt sind.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 26.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 24.07.2024