Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.08.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 3/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geulen & Dr. Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Renault Deutschland AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Markus Siebrecht
Straße und Hausnummer: Peter-Huppertz-Straße 5
PLZ und Ort: 51063 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek
Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs auf Automobilmessen neue Personenkraftwagen auszustellen, ohne die ausgestellten Pkw mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die CO 2-Emissionen und im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu versehen, so wie geschehen auf der IAA Mobility 2023 am Odeonsplatz in München für einen „Renault Espace“ und einen „Renault Austral“.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 11.01.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.02.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 30.08.2024
Datum der Beendigung: 20.06.2024
Art der Beendigung: Urteil
Urteil, Landgericht Köln vom 20.06.2024 (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei)