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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 30.08.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 88 O 34/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Erste Hausverwaltung GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Justus Mentzel, Marcel Tamm und Daniel Pesch

Straße und Hausnummer: Friesenplatz 16

PLZ und Ort: 50672 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: FSB Frey, Schäfer, Brandt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Aachener Straße 222

PLZ und Ort: 50931 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Vermietung zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen

  • zur Art des Energieausweises
  • zum Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes und
  • zum Baujahr

anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 29.05.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 28.06.2024