Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.08.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 34/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Erste Hausverwaltung GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Justus Mentzel, Marcel Tamm und Daniel Pesch
Straße und Hausnummer: Friesenplatz 16
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: FSB Frey, Schäfer, Brandt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Aachener Straße 222
PLZ und Ort: 50931 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Vermietung zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen
- zur Art des Energieausweises
- zum Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
- zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes und
- zum Baujahr
anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 29.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 28.06.2024