Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.08.2024
Gericht: Landgericht Kempten
Aktenzeichen: 1 HK O 2/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L.
gesetzlicher Vertreter: Ernestine Adler
Straße und Hausnummer: Grubachweg 17a
PLZ und Ort: 88131 Lindau
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Klaus Wieckhorst
Straße und Hausnummer: Matthias-Grünewald-Straße 20
PLZ und Ort: 70771 Leinfelden-Echterdingen
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Vertragsschluss ohne dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die in Art. 246a § 1 EGBGB genannten Pflicht- und Vertragsinformationen auf Papier bzw. mit Einverständnis des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Einholung nachfolgender Erklärung von Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss entgeltpflichtiger Partnervermittlungsverträge außerhalb von Geschäftsräumen: Die Firma PV Ernestine GmbH, Grubachweg 17 A, 88131 Lindau (Bodensee), wurde von mir trotz Hinweises über die in der Widerrufsbelehrung genannten Rechtsfolgen angewiesen, mit der Erbringung der Dienstleistung (Vermittlung von Partnervorschlägen) während der Widerrufsfrist zu beginnen.
Zurückweisung der "Kündigung" und Verweigerung der Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung eines Verbrauchers, der fristgerecht in Bezug auf einen mit der Beklagten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen entgeltpflichtigen Partnervermittlungsvertrag seine Vertragserklärung widerrufen hat.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 02.01.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 08.02.2024