Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 02.09.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 19/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Barthel GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Tim Barthel, Frank Haas, Antje Barthel-Haas
Straße und Hausnummer: Renaultstraße 1
PLZ und Ort: 50321 Brühl
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Zeitungsanzeigen für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2-Emissionen zu machen, wie geschehen für den „Dacia Sandero Stepway Essential TCE 100 Eco-G”.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 25.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 05.09.2024
Datum der Beendigung: 23.08.2024
Art der Beendigung: Teil-Anerkenntnisurteil + Vergleichsbeschluss
Teil-Anerkenntnisurteil vom 23.08.2024 (PDF, 543KB, Datei ist barrierefrei)
Vergleich vom 23.08.2024 (PDF, 73KB, Datei ist barrierefrei)