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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.09.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 19/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Autohaus Barthel GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Tim Barthel, Frank Haas, Antje Barthel-Haas

Straße und Hausnummer: Renaultstraße 1

PLZ und Ort: 50321 Brühl

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13

PLZ und Ort: 50672 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Zeitungsanzeigen für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2-Emissionen zu machen, wie geschehen für den „Dacia Sandero Stepway Essential TCE 100 Eco-G”.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 27.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 05.09.2024

Datum der Beendigung: 23.08.2024

Art der Beendigung: Teil-Anerkenntnisurteil + Vergleichsbeschluss

Teil-Anerkenntnisurteil vom 23.08.2024 (PDF, 543KB, Datei ist barrierefrei)

Vergleich vom 23.08.2024 (PDF, 73KB, Datei ist barrierefrei)