Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.09.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 37/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Porta Möbel Handels GmbH & Co. KG Frechen
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Porta Möbel Handels Beteiligungs GmbH
Straße und Hausnummer: Europaallee 115
PLZ und Ort: 50226 Frechen
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Weber Sauberschwarz
Straße und Hausnummer: Königsallee 62
PLZ und Ort: 40212 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für den Verbraucher elektrische netzbetriebene Haushaltskühlgeräte und Kombinationsgeräte, bestehend aus elektrischen netzbetriebenen Haushaltskühl- und elektrischen Haushaltsgefriergeräten i.S.v. Anlage 2 der EnVKV, und/oder elektrische Haushaltsgeschirrspüler i.S.v. Anlage 2 der EnVKV, jeweils mit Ausnahme von Gebrauchtgeräten, zu Zwecken des Kaufs anzubieten oder auszustellen, ohne dabei Angaben über die Energieeffizienzklasse sowie Angaben über den Verbrauch an Energie i.S.d. EnVKV außen an der Vorder- oder Oberseite des betreffenden Gerätes deutlich sichtbar und nicht verdeckt zu machen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.07.2024