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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.09.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 88 O 37/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Porta Möbel Handels GmbH & Co. KG Frechen

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Porta Möbel Handels Beteiligungs GmbH

Straße und Hausnummer: Europaallee 115

PLZ und Ort: 50226 Frechen

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Weber Sauberschwarz

Straße und Hausnummer: Königsallee 62

PLZ und Ort: 40212 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für den Verbraucher elektrische netzbetriebene Haushaltskühlgeräte und Kombinationsgeräte, bestehend aus elektrischen netzbetriebenen Haushaltskühl- und elektrischen Haushaltsgefriergeräten i.S.v. Anlage 2 der EnVKV, und/oder elektrische Haushaltsgeschirrspüler i.S.v. Anlage 2 der EnVKV, jeweils mit Ausnahme von Gebrauchtgeräten, zu Zwecken des Kaufs anzubieten oder auszustellen, ohne dabei Angaben über die Energieeffizienzklasse sowie Angaben über den Verbrauch an Energie i.S.d. EnVKV außen an der Vorder- oder Oberseite des betreffenden Gerätes deutlich sichtbar und nicht verdeckt zu machen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.07.2024