Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.09.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 50/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ImmoSky Deutschland GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Becker
Straße und Hausnummer: Ebertplatz 21-23
PLZ und Ort: 50668 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen
- zum wesentlichen Energieträger für die Beheizung des Gebäudes
- zum Baujahr
anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 03.07.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 31.07.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 12.09.2024
Datum der Beendigung: 21.08.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Versäumnisurteil vom 21.08.2024 (PDF, 95KB, Datei ist barrierefrei)