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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.09.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 88 O 50/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ImmoSky Deutschland GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Becker

Straße und Hausnummer: Ebertplatz 21-23

PLZ und Ort: 50668 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen

  • zum wesentlichen Energieträger für die Beheizung des Gebäudes
  • zum Baujahr

anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.07.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 31.07.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 12.09.2024

Datum der Beendigung: 21.08.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Versäumnisurteil vom 21.08.2024 (PDF, 95KB, Datei ist barrierefrei)