Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.09.2024
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 23 UKl 9/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Erster Beklagter: voxenergie GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marijan Vukusic
Straße und Hausnummer: Großbeerenstraße 2-10
PLZ und Ort: 12107 Berlin
Land: Deutschland
Zweiter Beklagter: primastrom GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Kovac
Straße und Hausnummer: Großbeerenstraße 2-10
PLZ und Ort: 12107 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
In Bezug auf Stromlieferverträge, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen
10.1. Umzug)
Der Kunde hat [voxenergie] [primastrom] einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum [und die neue Wohnanschrift mitzuteilen] und das ihm durch [voxenergie] [primastrom] übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. [[voxenergie] [primastrom] gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch [voxenergie] [primastrom] an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.] Unterbleibt eine vollständige Information durch den Kunden über den bevorstehenden Umzug nebst Angabe der Aus- und Einzugsdaten sowie der Einreichung der durch [voxenergie] [primastrom] angeforderten Unterlagen, und hat der Kunde das Ausbleiben der Benachrichtigung zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an der bisherigen Verbrauchsstelle, für die [voxenergie] [primastrom] gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und die für die [voxenergie] [primastrom] von keinem anderen Kunden eine Vergütung fordern kann, nach den Preisen des mit [voxenergie] [primastrom] geschlossenen Vertrages zu bezahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 29.07.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 03.09.2024