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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 09.09.2024

Gericht: Kammergericht Berlin

Aktenzeichen: 23 UKl 9/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Erster Beklagter: voxenergie GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marijan Vukusic

Straße und Hausnummer: Großbeerenstraße 2-10

PLZ und Ort: 12107 Berlin

Land: Deutschland


Zweiter Beklagter: primastrom GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Kovac

Straße und Hausnummer: Großbeerenstraße 2-10

PLZ und Ort: 12107 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

In Bezug auf Stromlieferverträge, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen
10.1. Umzug)
Der Kunde hat [voxenergie] [primastrom] einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum [und die neue Wohnanschrift mitzuteilen] und das ihm durch [voxenergie] [primastrom] übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. [[voxenergie] [primastrom] gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch [voxenergie] [primastrom] an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.] Unterbleibt eine vollständige Information durch den Kunden über den bevorstehenden Umzug nebst Angabe der Aus- und Einzugsdaten sowie der Einreichung der durch [voxenergie] [primastrom] angeforderten Unterlagen, und hat der Kunde das Ausbleiben der Benachrichtigung zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an der bisherigen Verbrauchsstelle, für die [voxenergie] [primastrom] gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und die für die [voxenergie] [primastrom] von keinem anderen Kunden eine Vergütung fordern kann, nach den Preisen des mit [voxenergie] [primastrom] geschlossenen Vertrages zu bezahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 29.07.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 03.09.2024