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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 10.09.2024

Gericht: Oberlandesgericht Dresden

Aktenzeichen: 8 UKl 4/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. jur. Siegbert Bregenhorn

Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16

PLZ und Ort: 82131 Gauting

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Benedikt-Jansen, Dorst & Kar

Straße und Hausnummer: Parkstraße 9

PLZ und Ort: 35066 Frankenberg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Sparkasse Mittelsachsen

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Poststraße 1a

PLZ und Ort: 09599 Freiberg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: KNEBEL PONATH Rechtsanwälte & Fachanwälte

Straße und Hausnummer: Carthäuser Straße 2 - MED Center

PLZ und Ort: 08451 Crimmitschau

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen vom 27.07.2016 - in welchen sich die beklagte Sparkasse verpflichtet hat, ab sofort die folgende Klausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr zu verwenden und/oder Entgelt mit Bezug auf die nachstehende Klausel zu verlangen:
„Lastschriften s-giro 0,49“ bzw. „Lastschriften s-giro 0,23“; auch für den Fall, dass diese Klausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel in einem Preis- und Leistungsverzeichnis und/oder an anderer Stelle veröffentlicht wird. Das Landgericht Leipzig hat sich mit Beschluss vom 20.08.2024 für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit auf einen Hilfsantrag des Klägers gemäß § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO an das Oberlandesgericht Dresden verwiesen, das gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG zuständig sei.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 25.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 15.04.2024