Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.09.2024
Gericht: Oberlandesgericht Dresden
Aktenzeichen: 8 UKl 4/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. jur. Siegbert Bregenhorn
Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16
PLZ und Ort: 82131 Gauting
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Benedikt-Jansen, Dorst & Kar
Straße und Hausnummer: Parkstraße 9
PLZ und Ort: 35066 Frankenberg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Sparkasse Mittelsachsen
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Poststraße 1a
PLZ und Ort: 09599 Freiberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: KNEBEL PONATH Rechtsanwälte & Fachanwälte
Straße und Hausnummer: Carthäuser Straße 2 - MED Center
PLZ und Ort: 08451 Crimmitschau
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen vom 27.07.2016 - in welchen sich die beklagte Sparkasse verpflichtet hat, ab sofort die folgende Klausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr zu verwenden und/oder Entgelt mit Bezug auf die nachstehende Klausel zu verlangen:
„Lastschriften s-giro 0,49“ bzw. „Lastschriften s-giro 0,23“; auch für den Fall, dass diese Klausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel in einem Preis- und Leistungsverzeichnis und/oder an anderer Stelle veröffentlicht wird. Das Landgericht Leipzig hat sich mit Beschluss vom 20.08.2024 für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit auf einen Hilfsantrag des Klägers gemäß § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO an das Oberlandesgericht Dresden verwiesen, das gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG zuständig sei.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 15.04.2024